b) Zudem ersuchte die Rechtsvertretung von A.___ den Gemeinderat X.___ mit Gesuch vom 25. Juni 2020 um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Rechtsverbeiständung. c) Das Sicherheits- und Justizdepartement gewährte A.___ mit Verfügung vom 27. August 2020 im Rekursverfahren vor dem Gemeinderat X.___ gegen die Verfügung des Sozialamtes vom 11. Juni 2020 betreffend Rückforderung von Fr. 16'500.–, Verrechnung mit laufenden Leistungen / Kürzung des Grundbetrags sowie Entzug der aufschiebenden Wirkung die unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung durch F.___ (vgl. viact. 10).