D.a) Mit Eingabe vom 25. Juni 2020 erhob A.___ durch ihre Rechtsvertretung gegen diese Verfügung Rekurs beim Gemeinderat X.___. Sie beantragte die vollumfängliche Aufhebung der Verfügung. Eventuell sei von der Rückforderung von Sozialhilfeleistungen abzusehen, subeventuell sei die Rückforderung von Sozialhilfeleistungen zu erlassen. Eventuell sei von der Verrechnung der Rückforderung von Sozialhilfeleistungen mit den laufenden Sozialhilfeleistungen abzusehen. Eventuell sei der Entzug der aufschiebenden Wirkung nicht zu gewähren. Alles unter gesetzlicher Kosten- und Entschädigungsfolge.