Einem dagegen gerichteten Rekurs werde die aufschiebende Wirkung entzogen (vgl. vi-act. 6 und 7). Auf eine Auflage im Zusammenhang mit der Suche einer kostengünstigeren Wohnung wurde verzichtet, nachdem A.___ in der Zwischenzeit eine neue Wohnung gesucht und den Mietvertrag unterzeichnet hatte (vgl. Ziff. 13 bis 17 der Erwägungen in der Verfügung; vi-act. 14; act. 1/14). Seit Mitte Juli 2020 wohnte A.___ in der neuen Wohnung (vgl. vi-act. 2, S. 27; vi-act. 16 [Kontoauszüge Juli/August 2020]).