Ebenfalls mit Schreiben vom 17. März 2020 ersuchte die Rechtsvertretung das Sozialamt um unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung. Dieses Gesuch überwiesen das Sozialamt an das Sicherheits- und Justizdepartement und stellten in Aussicht, nach dem Klinikaustritt über das weitere Vorgehen hinsichtlich der angekündigten Verfügung zu befinden (vi-act. 4 und 5). Seite 2/22 d) Mit Verfügung vom 29. Mai 2020 gewährte das Sicherheits- und Justizdepartement A.___ im Verfahren vor dem Sozialamt die unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung durch F.___ (vgl. vi-act. 10).