c) Mit Schreiben vom 9. März 2020 nahm die inzwischen von A.___ mandatierte Rechtsvertretung, F.___ Stellung zum Schreiben vom 21. Februar 2020, und mit einem weiteren Schreiben vom 17. März 2022 ersuchte sie, während des Klinikaufenthalts von A.___ und solange die Corona-Krise andauere, keine Verfügung zuzustellen, weil die allenfalls notwendigen Unterlagen nicht beschafft werden könnten. Ebenfalls mit Schreiben vom 17. März 2020 ersuchte die Rechtsvertretung das Sozialamt um unentgeltliche Rechtspflege und Rechtsverbeiständung.