Ansonsten werde der Differenzbetrag von Fr. 370.– mit dem Lebensunterhalt verrechnet. Sie verfügten diesbezüglich, dass der Mietzins von Fr. 1'420.– einschliesslich Nebenkosten bis 30. April 2019 eingerechnet werde. Ab Mai 2019 werde nur noch ein Mietzins von Fr. 1'050.– einschliesslich Nebenkosten berücksichtigt (Ziff. 3 des Verfügungsdispositivs; vi-act. 1/1). Zudem wurden A.___ unter anderem verschiedene Auflagen/Weisungen erteilt. Diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.