__ (beantragter Steuerfuss von 121 Prozent) – in Abweichung von vom Parlament beschlossenen Steuerfuss von 118 Prozent – zu unterbreiten. Es ist sicherzustellen, dass die Abstimmungsfragen so formuliert werden, dass als Resultat der Abstimmung ein Steuerfuss bestimmt wird. 2. Im Übrigen wird die Abstimmungsbeschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 3. Auf die Erhebung amtlicher Kosten wird verzichtet. A.___ wird der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 2’000.– nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Entscheids zurückerstattet. 4. Es werden keine ausseramtlichen Kosten entschädigt. Die Vorsteherin