1. Die Abstimmungsbeschwerde von A.___, Wil, vom 8. Dezember 2025 wird insofern gutgeheissen, als Abstimmung 66 der Sitzung des Stadtparlamentes Wil vom 4. Dezember 2025 aufgehoben wird. Der Stadtrat Wil wird angewiesen, den Stimmberechtigten der politischen Gemeinde Wil sowohl das Ratsreferendum SVP (beantragter Steuerfuss von 115 Prozent) als auch das Ratsreferendum B.___ (beantragter Steuerfuss von 121 Prozent) – in Abweichung von vom Parlament beschlossenen Steuerfuss von 118 Prozent – zu unterbreiten.