_ (beantragter Steuerfuss von 121 Prozent) – in Abweichung von vom Parlament beschlossenen Steuerfuss von 118 Prozent (resultierend aus dem Gegenantrag der GPK) – zu unterbreiten. Es ist sicherzustellen, dass die Abstimmungsfragen so formuliert werden, dass als Resultat der Abstimmung ein Steuerfuss bestimmt wird. Der Antrag des Beschwerdeführers unter Ziff. III seiner Rechtsbegehren, wonach der Stadtrat Wil anzuweisen sei, ausschliesslich das Ratsreferendum SVP als Grundlage für eine Volksabstimmung zu verwenden, ist entsprechend abzuweisen.