5. Zusammenfassend ist die Abstimmungsbeschwerde hinsichtlich Ziff. I der Rechtsbegehren des Beschwerdeführers teilweise gutzuheissen. Die Abstimmung 66 der Sitzung des Stadtparlaments Wil vom 4. Dezember 2025 ist aufzuheben. Den Stimmberechtigten der politischen Gemeinde Wil sind sowohl das Ratsreferendum SVP (beantragter Steuerfuss von 115 Prozent) als auch das Ratsreferendum B.___ (beantragter Steuerfuss von 121 Prozent) – in Abweichung von vom Parlament beschlossenen Steuerfuss von 118 Prozent (resultierend aus dem Gegenantrag der GPK) – zu unterbreiten.