Seite 9/12 3.7 Insgesamt bestätigen die historische, teleologische und systematische Auslegung von Art. 14 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 4 GO die grammatikalische Interpretation, wonach mehrere Ratsreferenden zum gleichen Beschluss zulässig sind. Im Sinn eines Zwischenfazits ist festzuhalten, dass in der Sitzung des Stadtparlaments Wil vom 4. Dezember 2025 sowohl das Ratsreferendum SVP (Abstimmung 64) als auch das Ratsreferendum B.___ (Abstimmung 65) gültig nebeneinander zustande gekommen sind.