Rat eine wirkungsvolle Handhabe, um die aufwändige, oftmals unabwägbare Unterschriftensammlung zu umgehen und in strittigen Fällen unmittelbar ans Volk zu gelangen. In dieser Form verkörpert das Referendum eine Waffe in den Händen der parlamentarischen Opposition (M. RÖHL, DIE POLITISCHE RECHTE IM KAN- TON ST.GALLEN, 1995, S. 296). In der heutigen Fassung der Verfassung des Kantons St.Gallen (sGS 111.1; abgekürzt KV) wird unter der Überschrift «fakultatives Referendum» in Art.