Die Präsidentin des Stadtparlaments habe sodann dem Plenum den Vorgehensvorschlag unterbreitet, beide Ratsreferenden einander gegenüberzustellen und über das obsiegende Ratsreferendum nochmals abzustimmen, um festzustellen, ob das dafür notwendige Quorum von 14 Stimmen erreicht werde. Dieser Vorgehensvorschlag sei von niemandem aus dem Plenum bestritten bzw. es sei kein Ordnungsantrag dagegengestellt worden (act. 8). 3. 3.1 Es ist zunächst zu prüfen, ob zwei Ratsreferenden bezüglich des dem fakultativen Referendum unterstehenden Beschlusses zum Steuerfuss des Jahres 2026 (Abstimmung 63) möglich sind bzw. ob das Ratsreferendum B.___ gültig zustande kam.