Anschliessend wurde dieser dem Antrag des Stadtrates gegenübergestellt; dabei obsiegte der Gegenantrag der GPK (Abstimmung 62) und wurde in der Folge genehmigt (Abstimmung 63) (act. 8/1, S. 13 f.). C. Die SVP ergriff sodann mit Antrag 65 das sogenannte «Ratsreferendum» gemäss Art. 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung (SRS 1.1-1; abgekürzt: GO) und beantragte erneut, den Steuerfuss für das Jahr 2026 auf 115 Prozent festzusetzen sowie ein allfälliges Defizit über das Eigenkapital auszugleichen. Dieses Ratsreferendum (nachfolgend: Ratsreferendum SVP) kam im Rahmen der Abstimmung 64 mit 14 Stimmen zustande (act. 8/1, S. 14).