Entscheid Departement des Innern vom 15. Mai 2026 Gemeinderecht. Abstimmungsbeschwerde. Art. 163 GG (sGS 151.2) und Art. 14 der Gemeindeordnung (SRS 1.1-1). Rüge der fehlenden Rechtsgrundlage für konkurrierende Ratsreferenden sowie Unzulässigkeit einer Gegenüberstellung der konkurrierenden Ratsreferenden. Die Auslegung von Art. 14 GO erweist sich aus historischer, teleologischer und systematischer Betrachtung als zulässig für die Zulassung mehrerer Ratsreferenden zum gleichen Beschluss. Sämtliche gültig zustande gekommenen Ratsreferenden über den Steuerfuss sind den Stimmberechtigten zu unterbreiten;