Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann nach Art. 59bis VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen, Webergasse 8, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Sie muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen. Dieser Entscheid ist der Beschwerde beizulegen. Entscheid der Rekursstelle Volksschule Toggenburg-Wil, Seite 9/10 Zustellung Rekurrenten: xxx (eingeschrieben) Vorinstanz: Gemeinde B (eingeschrieben)