Entscheid der Rekursstelle Volksschule Toggenburg-Wil, Seite 7/10 geeigneter Form sicherzustellen, sodass im Einzelfall zumutbare Schulwege sichergestellt werden können. Die öffentlichen Interessen an einer (aus Sicht des Gemeinwesens) effizienten Schulraumzuteilung sind in diesem Zusammenhang stärker zu gewichten als die von den Rekurrenten vorgebrachten, privaten Interessen. Der Vorinstanz steht bei der Anwendung und Gewichtung der einzelnen sachlichen Kriterien bei der Klassenzuteilung ein gewisser Spielraum zu.