3.3 Die Vorinstanz bringt vor, dass im Schulhaus E bereits 23 Kinder eingeteilt seien. Es gebe eine Gesamtschau der Interessen und der Spielraum für individuelle Wünsche sei bei Jahrgängen mit Klassenbeständen von 22 bis 24 Schülern kleiner als in anderen Jahrgängen. Infolge des starken Jahrganges habe im Schulhaus F eine zusätzliche Primarklasse eröffnet werden müssen. Dass der Zuteilungsrayon nicht fix ist und je nach Schüleranzahl überlappend ist, ist aus Gründen einer effizienten Planung des Schulraums nachvollziehbar. Dass infolge der grossen Schülerzahl grundsätzlich ein Engpass besteht, ist vorliegend nicht relevant.