3.2 Die Rekursstelle nimmt zur Kenntnis, dass gewisse Abläufe einfacher sind, wenn beide Geschwister demselben Schulhaus zugeteilt werden. So kann ein gemeinsamer Schulweg mit dem älteren Geschwisterteil möglich sein. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass alle Kinder vom Kindergarten D, wo auch A in den Kindergarten ging, dem Schulhaus D zugeteilt wurden (insgesamt 17 Kinder). Die Vorinstanz wollte so sicherstellen, dass der Klassenverband nicht auseinandergerissen wird.