2.4 Dass der Schulweg zum weiter entfernten Schulhaus F mit 1,2 km nicht zumutbar sei, wird von den Rekurrenten sinngemäss zwar erwähnt, jedoch nicht mit dem Hinweis, dass ein solcher Weg A nicht zumutbar sei, sondern verbunden mit dem Hinweis, dass das nähere Schulhaus E nur halb so weit entfernt sei. Andere Kriterien in Bezug auf die konkrete Zumutbarkeit des Schulwegs bringen die Rekurrenten nicht vor.