Entwicklungsstand, Gesundheit), die Art des Schulwegs – mithin die physische Beanspruchung (Distanz, Marschzeit, Höhenunterschied, Beschaffenheit, Witterungsverhältnisse) sowie die kognitive und emotionale Beanspruchung (Angstfaktoren wie Tiere, Wälder, Dunkelheit, Gewitter, usw.) des Kindes – und die sich daraus ergebende Gefährlichkeit zu berücksichtigen. Dabei ist die regionale Siedlungsstruktur zu beachten, denn auf dem Land und im Gebirge sind längere Schulwege und in der Agglomeration gefährlichere Schulwege zumutbar (J. Raschle, Schulrecht der Volksschule im Kanton St. Gallen, 2. Aufl. 2008, S. 73).