Eine abschliessende Rayonorganisation mit klaren Zuteilungen von Strassen(zügen) bestünden in Gemeinde X resp. Y nicht. Mit insgesamt drei Primarschulhäusern mit sich stark überlappenden Zuteilungsgebieten werde eine solche Organisation nicht als sinnvoll erachtet. Die Betreuungssituation im Einzelfall fliesse als Zuteilungskriterium zwar ein, könne jedoch nicht abschliessend den anderen Kriterien gegenüber generell bevorzugt werden. Es gebe eine Gesamtschau der Interessen. Bejaht werde, dass in Jahrgängen mit Klassenbeständen von 22 bis 24 Schülerinnen und Schüler der Spielraum kleiner als in anderen Jahren sei.