Entscheid der Rekursstelle Volksschule Toggenburg-Wil, Seite 3/10 G. Die Vorinstanz liess sich mit Schreiben vom xxx vernehmen (ger.act. 7). Sie stellt den Antrag, den Rekurs abzuweisen und verweist auf ihre Ausführungen in der Verfügung vom xxx. Darüber hinaus machte die Vorinstanz folgende Ergänzungen: