Inzwischen sei ihnen bestätigt worden, dass die Kinder vom E an der XXX-Strasse und die Kinder von der YYY-Strasse an der XX-Strasse betreut würden. Sie seien darauf angewiesen, dass die Kinder den Schulweg wie auch den Weg zu Betreuung und zurück, zusammen zurücklegen können, da sie selbständig sein müssen und sie nicht immer rechtzeitig zu Hause sein könnten. Dies gehe nur, wenn das ältere Kind das kleinere begleiten könne. Die Schule sei nicht auf ihre Einwände eingegangen. Ihr Antrag sei mit allgemeinen Aussagen abgelehnt worden.