Zusätzlich zu diesen Begründungen wurde folgendes vorgebracht: Die Eltern hätten bereits am XXX bei der Schule Schule – und somit vor der Einteilung – den Wunsch geäussert, ihr Kind dem Schulhaus E zuzuteilen. Der E-Mail-Verkehr liegt dem Rekurs bei. Weiter wurde zusätzlich erwähnt, dass Schulhaus E vom Wohnort 600m entfernt sei, die Schule D 1200 m. Inzwischen sei ihnen bestätigt worden, dass die Kinder vom E an der XXX-Strasse und die Kinder von der YYY-Strasse an der XX-Strasse betreut würden.