Entscheid der Rekursstelle Volksschule Toggenburg-Wil, Seite 2/10 Schulhaus E sei aus Platzgründen nicht möglich. Die Zuteilung ins Schulhaus D sei zumutbar, auch in Bezug auf die Schulwegsicherheit. Die Route entspreche jedes Jahr der Schulwegroute vieler Kinder. Hinzu käme, dass aus dem bisherigen Kindergarten AB sämtliche künftigen 1. Klässler/innen dem Schulhaus D zugeteilt worden seien (17 Kinder). Deshalb könne das Anliegen [der Eltern] berücksichtigt werden, künftig erneut gemeinsam mit dem Nachbarskind F beschult zu werden (Schreiben vom XXX).