C. Die Eltern liessen sich in der Folge bei der Vorinstanz vernehmen und teilten mit, dass sie gegen die Klasseneinteilung Einsprache erheben. Die Mutter von A habe eine 60%-Arbeitsstelle inne, die man weiter erhöhen werde, der Vater arbeite in Z und sei geschäftlich viel unterwegs. Dies bedingte häufige Änderungen, weshalb man auf eine effiziente Organisation angewiesen sei. Weiter wurde angefügt, dass die Tochter D bereits heute im Schulhaus E zur Schule gehe. Die Kinder nutzten das Betreuungsangebot der Schule und werden auch privat betreut.