Abgesehen von den Schülerinnen und Schülern der Talentklasse, für wessen Besuch im Vorfeld spezifische Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sein müssen (z.B. Aufnahmeprüfung Sparte Gestaltung, dieses Jahr durchgeführt am 12. Februar 2020), verbleiben neun Schülerinnen und Schüler mit Wohnadresse ausserhalb des Sekundarschulkreises V._, die dem Schulhaus U._ zugeteilt wurden, wobei seitens der Vorinstanz von B._ mit Schreiben vom 28. Juli 2020 ausdrücklich die Vermutung bestätigt wurde, dass darunter solche sind, welche aufgrund ihres Elternwunsches erster Priorität von einem anderen Sekundarschulkreis dem Sekundarschulkreis V._ zugewiesen