3. a) Die materielle Beurteilung der umstrittenen Klassen- bzw. Schulhauszuteilung betreffend bringen die Rekurrenten vor, A._ werde dafür bestraft, dass er es gewagt habe, sich an die D._ anzumelden. Dadurch, dass es mit dem Los nicht geklappt habe, könne er nun als einziger nicht mit seinen Klassenkameradinnen und -kamera- den weiter zur Schule gehen. Zudem habe es im Oberstufenschulhaus U._ noch genügend freie Plätze. Das Argument der «Schulraumbewirtschaftung» werde zudem nicht nachvollziehbar begründet, was auf eine willkürliche Zuteilung von A._ schliessen lasse.