Entscheid der Rekursstelle Volksschule, Seite 2/13 Volksschule H._ Rekurs. Sie beantragen, A._ sei dem Oberstufenschulhaus U._ zuzuteilen, weil er dadurch nicht nur einen sichereren und kürzeren Schulweg bestreiten könne, sondern auch in einem bekannten Umfeld weiter zur Schule gehen könne. Lediglich er sei aus seiner 6. Primarklasse einer völlig anderen Klasse und darüber hinaus auch einem völlig anderen Oberstufenschulhaus zugeteilt worden, währendem seine Klassenkameradinnen und -kameraden weiterhin zumindest in zwei grösseren Gruppen miteinander zur Schule gehen könnten.