Sekundarschulkreis ihres Wohnortes zugeteilt zu werden, sofern es u.a. die Platzverhältnisse erlauben (und damit u.a. weiterhin mit ihren bekannten Klassenkameradinnen und -kameraden im selben Sekundarschulkreis zu sein, mithin die Chancen auf eine Zuteilung, bei der einzelne Bekanntschaften berücksichtigt werden können, gewährleistet sind). Das Argument, wonach A._ das Risiko einer sekundarschulkreisübergreifenden Zuteilung durch Unterzeichnung des Zuweisungsantrags der Gemeinde R._ bewusst in Kauf genommen habe, vermag vorliegend nicht zu überzeugen.