ärztliches Attest nicht per se eine Unterrichtsabsenz bewilligt, da es nicht in der Kompetenz eines Arztes liegt, gestützt auf ein Arztzeugnis zu entscheiden, ob damit die Absenz eines Schulkindes stichhaltig begründet ist. Allerdings muss die Behörde ihre diesbezügliche Auffassung nach aussen auch kundtun bzw. ist es dann Sache der zuständigen Behörde, in Ausübung ihres pflichtgemässen Ermessens im konkreten Einzelfall zu entscheiden, ob das vorschriftsgemäss vorgelegte Arztzeugnis die Schulabwesenheit rechtsgenüglich zu begründen vermag oder nicht.