Eine Ordnungsbusse beträgt nach Art. 97 Abs. 1 VSG je versäumter Schulhalbtag im Minimum Fr 200.--, insgesamt höchstens Fr. 1'000.--. Gegenstand 8/12 ERB 2020/50 der Strafe ist nicht ein Fehlverhalten des Kindes, sondern vielmehr das Fehlverhalten der Eltern. Dieses ist unter Berücksichtigung der Umstände zu sanktionieren.