Somit haben Re- gel- und Sonderschulen grundsätzlich dieselben Grundlagen und die Schülerinnen und Schüler dieselben Rechte und Pflichten. Daher sind sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die Schulpflicht im Volksschulalter unabhängig vom Schultypus verbindlich. Insbesondere gelten für die Regel- und Sonderschulen dieselben Vorgaben für die Schulorganisation (Sonderpädago- gik-Konzept des Kantons St.Gallen «Für die Sonderschulung», Ziff. 3.2.4; auffindbar unter https://www.sg.ch/bildung-sport/volksschule/rahmenbedingungen/rechtliche-grundlagen/konzepte.html, Stand Mai 2020). In den Sonderschulen obliegt die Führung auf operativer Ebene der Institutionsleitung.