Die Volksschule wird durch Gemeinden geführt. Führungsorgan einer Gemeinde ist der Rat. Konkret kann die Volksschule entweder durch die politischen Gemeinden im Sinn von Einheitsgemeinden geführt werden oder durch Schulgemeinden als Spezialgemeinden. In den schulführenden politischen Gemeinden ist der für die Schule zuständige Rat der Gemeinderat oder Stadtrat. Rat der Schulgemeinden ist der Schulrat. Beim Erlass des Volksschulgesetzes wurde die Schule mit wenigen Ausnahmen nicht durch die Einheitsgemeinden, sondern durch Schulgemeinden geführt.