_ sei munter und fit zu Hause gewesen und sei dann mit der Lehrperson zur Schule gegangen. Am Skilager 2019 habe B.__ nicht teilgenommen. Nach dem Skilager habe er ein Attest mitgebracht, wonach er während 24 Stunden eine Orthese tragen müsse, die während sportlichen Betätigungen aber abgelegt werden könne (Bst. B vorstehend). Aus Sicht der Vorinstanz sei dies kein Grund für ein Fernbleiben. Die Lehrperson habe die Rekurrentin darauf aufmerksam gemacht, dass es für die Schule kein Problem sei, wenn B.__ die Orthese dauernd tragen müsse; die Mitarbeitenden der HPS würden ihn gerne unterstützen und diese bei Bedarf abnehmen.