B.__ sei im Jahr 2013 vom Kindergarten zurückgestellt worden. Im Jahr 2014 seien eine schulpsychologische und eine logopädische Abklärung durchgeführt worden. Es hätten sich Entwicklungsrückstände und ein weit unterdurchschnittliches intellektuelles Potential gezeigt. Es sei entschieden worden, B.__ im Schuljahr 2014/15 mit zusätzlicher Unterstützung in den 1. Kindergarten in Z.__ einzuschulen. Im Mai 2015 habe eine erneute Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst des Kantons St.Gallen (nachfolgend SPD) stattgefunden. Der SPD habe die Beschulung in einer Heilpädagogischen Schule ab Schuljahr 2015/16 empfohlen.