I. Am 11. August 2019 liessen die Rekurrenten über ihre Rechtsvertreterin ein Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Verfahren vor dem Erziehungsrat stellen. J. In der Vernehmlassung vom 27. August 2019 wies die Vorinstanz darauf hin, dass insbesondere der Vater von B.__, A.__, grosse Schwierigkeiten zeige im Umgang mit den besonderen Bedürfnissen seiner beiden Kinder. Es sei ein Erziehungsbeistand ernannt worden.