Sie hätten daher auch dieses Jahr davon ausgehen dürfen, dass das ärztliche Zeugnis genüge. Ihnen nach abgeschlossenem Klassenlager vorzuwerfen, sie hätten ein Dispensationsgesuch einreichen müssen, ohne ihnen 2/12 ERB 2020/50 vor oder allenfalls gleich zu Beginn des Klassenlagers die Möglichkeit gegeben zu haben, dies nachzuholen, sei missbräuchlich und willkürlich. Zudem sei ihnen vor dem Erlass der Verfügung das rechtliche Gehör nicht gewährt worden.