H. Dagegen erhoben A.__ (nachfolgend Rekurrenten), vertreten durch AA.__, mit Eingabe vom 23. Juli 2019 Rekurs beim Erziehungsrat und beantragten, die Verfügung vom 5. Juli 2019 sei unter Kosten- und Entschädigungsfolgen ersatzlos aufzuheben. Zur Begründung machten sie geltend, dass B.__ das Korsett bereits im vorangegangenen Jahr 2018 habe tragen müssen. Damals hätten sie der HPS Z.__ ein identisches Arztzeugnis für B.__ eingereicht. In der Folge habe B.__ das Lager 2018 nicht besucht, ohne jegliche Konsequenzen für B.__ oder sie selber.