das Korsett ohne weiteres anziehen können. Wegen den verschiedenen Abwesenheiten von B.__ habe die HPS Z.__ am 21. Januar 2019 bei der KESB eine Gefährdungsmeldung eingereicht. Gemäss Art. 97 des Volksschulgesetzes (sGS 213.1; abgekürzt VSG) könne die zuständige Stelle eine Ordnungsbusse von Fr. 200.-- je versäumten Halbtag aussprechen.