F. Vom 24. bis 28. Juni 2019 fand ein Klassenlager der HPS Z.__ statt; B.__ nahm daran nicht teil. Die Eltern reichten erneut ein Attest des Ostschweizer Kinderspitals vom 17. Juni 2019 ein, wonach B.__ die Orthese möglichst während 6 bis 8 Stunden tragen sollte und sie zum Sport und zur Körperpflege abgelegt werden müsse. Im Attest wurde wiederum angemerkt, dass eine Unterbrechung der Behandlung für die Dauer des anstehenden Lagers möglich, aber nicht empfehlenswert sei.