E. Die damalige Rechtsvertreterin der Eltern nahm mit Schreiben vom 20. Februar 2019 gegenüber der KESB Stellung zur Gefährdungsmeldung. Am 6. März 2019 machte eine Abordnung der KESB einen Unterrichtsbesuch in der Klasse von B.__. Nach einem Gespräch mit der Institutionsleitung der HPS Z.__ und der Klassenlehrperson wurde beschlossen, dass aktuell nichts an der behördlich angeordneten Massnahme (Erziehungsbeistandschaft) verändert werde, die HPS Z.__ jedoch künftig bei Problemen die KESB punktuell beiziehen solle. Am 18. März 2019 teilte die KESB den Eltern mit, dass sie ihr Abklärungsverfahren einstelle.