B. Vom 14. bis. 19. Januar 2019 fand das Skilager der HPS Z.__ statt. B.__ nahm nicht daran teil und brachte stattdessen nach dem Lager ein Attest des Ostschweizer Kinderspitals vom 15. Januar 2019 mit, wonach er aktuell mit einer Rumpforthese behandelt werde. Die Orthese sollte möglichst während 24 Stunden angelegt werden; zum Sport und zur Körperpflege müsse sie abgelegt werden. Die Anwendung, insbesondere Anlage und Abnahme der Orthese, müsse durch Betreuungs- bzw. Bezugspersonen beobachtet und gegebenenfalls begleitet werden. Eine Unterbrechung der Behandlung sei für die Dauer des Skilagers möglich, aber nicht empfehlenswert.