Letztere ist zwar im Volksschulgesetz (sGS 213.1; abgekürzt VSG) nicht als (verfügende) Vorinstanz des Erziehungsrates aufgeführt, ist aber mit Blick darauf, dass das VSG den Begriff «Schulrat» für dasjenige Organ verwendet, dem die Organisation und Führung des Schulbetriebs zukommt, per analogiam wie ein Schulrat zu behandeln. In materieller Hinsicht ist der Rekurs gutzuheissen: Auf das ärztliche Attest des Kinderspitals, das die © Kanton St.Gallen 2026 Seite 1/14 Publikationsplattform Kanton St.Gallen und St.Galler Gemeinden