d) Der Schulrat holt das Gutachten der zentralen Abklärungsstelle ein, bevor er den Besuch einer Kleinklasse oder Sonderschule verfügt (Art. 36bis Abs. 1 VSG). Abklärungsstelle sind die Schulpsychologischen Dienste (Sonderpädagogik-Konzept des Kantons St.Gallen «Für die Regelschule», Ziff. 5.1). Das Gutachten des SPD beinhaltet sämtliche für die Schulen relevanten Angaben (Einschätzungen, Handlungsbedarf, Antrag). Der allfällige Bedarf für eine Sonderschulung wird mittels standardisiertem Abklärungsverfahren erhoben. Aufgrund der Einschätzung der Entwicklungs- und Bildungsziele sowie des Förderbedarfs werden ein Hauptförderort und allfällige unterstützende Massnahmen vorgeschlagen.