Als Alternative zur Einführungsklasse können Schulträger für schulinteressierte Kinder mit unzureichenden Basisfunktionen ein Einschulungsjahr führen. Der Unterricht im Einschulungsjahr erfolgt durch eine Schulische Heilpädagogin bzw. einen Heilpädagogen oder eine Lehrperson mit Zusatzausbildung (Ziff. 1.3 der Richtlinien des Erziehungsrates zur Schaffung von Alternativen zu Einführungsklassen vom 13. Juni 2001, SchBl 2001 Nr. 7-8). 8/11 ERB 2019/166