wegen angeblichen Sprachstörungen in die Einführungsklasse eingeteilt worden. Ihr Sohn habe, wie den schriftlichen Stellungnahmen zu entnehmen sei, grosse Fortschritte gemacht, welche der Schulrat (nachfolgend Vorinstanz) ignoriere. Sie hätten – auch weil die Meinung der Schulpsychologin unverändert geblieben sei – Drittmeinungen eingeholt. Diese Meinungen würden die Einschätzungen der Vorinstanz nicht teilen. Beim Entscheid sollen die aktuelle Situation B.__s und seine Fortschritte und Fähigkeiten beleuchtet werden. Dem Rekursschreiben war unter anderem ein Schreiben von Dr.med. Tania Bildstein (Praxis Dr. med. Markus Bigler, Facharzt FMH für Kinder und Jugendliche) beigefügt.