Gleichentags erhoben die Eltern von B.__, A.__ (nachstehend Rekurrenten), Rekurs beim Erziehungsrat gegen die Verfügung vom 19. Juni 2019 und beantragten die Einteilung von B.__ in die 1. Regelklasse. Zur Begründung bringen die Rekurrenten vor, B.__s Einteilung in die 1. Regelklasse (recte: Einführungsklasse) lägen Vorkommnisse zugrunde, welche nicht dem jetzigen Stand entsprächen und welche gar schon fast zwei Jahre zurücklägen. Schulische Drittmeinungen würden viel Beachtung geniessen, anders die ihrige und die Meinung von weiteren (privaten) Fachpersonen. So sei B.__ wegen angeblichen Sprachstörungen in die Einführungsklasse eingeteilt worden.