Hinsichtlich der Zuweisung liessen die Eltern im Wesentlichen verlauten, dass die Schwere der Sprachstörung äusserst spät, namentlich erst im 2. Semester des zweiten Kindergartenjahrs, kommuniziert und angegangen worden sei. Obwohl die Lage gemäss Rückmeldung der Lehrperson ernst gewesen sei, sei erstere nicht als solche behandelt worden. Schliesslich sei die Einschätzung der Schule, B.__ leide an einer schweren Störung, für die Begründung der Notwendigkeit von Logopädietherapien eingesetzt worden, was sie (die Eltern) als missbräuchlich erachteten.